Hier lässt sich Kaderheld nicht auf den Startbildschirm legen — und Benachrichtigungen funktionieren später auch nicht. Öffne die Seite in Safari (iPhone) oder Chrome (Android): oben rechts auf die drei Punkte, dann „Im Browser öffnen“.
Dann startest du die App mit einem Tipp — ohne Adressleiste, wie eine gewöhnliche App.
Apple erlaubt keinen Knopf dafür — es sind drei Tipps von Hand. Danach startet Kaderheld wie eine gewöhnliche App — und nur so bekommst du Benachrichtigungen aufs Handy.
Erst ablegen, dann anmelden. Die App vom Startbildschirm hat ihren eigenen Speicher: Wer sich hier in Safari anmeldet und danach ablegt, muss sich darin noch einmal anmelden.
Drei Tipps, keine Minute. Das Fenster kannst du dabei offen lassen.
Erst ablegen, dann anmelden. Wer sich hier anmeldet und danach ablegt, muss sich in der App noch einmal anmelden.
Achtung: Du bist gerade im Browser einer anderen App (z. B. WhatsApp). Dort fehlt das Teilen-Symbol. Öffne die Seite zuerst in Safari.
Vereinsverwaltung & Social Media
gemäß Art. 28 DSGVO · Stand 07.09.2026
zwischen dem Verein, der Kaderheld nutzt (Verantwortlicher), und der IT-DevCon e.U., Am Eichberg 26, 4470 Enns, Österreich (Auftragsverarbeiter).
Diese Vereinbarung wird mit dem Anlegen eines Vereins bzw. Teams in Kaderheld geschlossen. Auf Wunsch stellen wir sie unterschrieben zu; diese Seite lässt sich ausdrucken.
Der Auftragsverarbeiter betreibt für den Verein die Anwendung app.kaderheld.net und verarbeitet dabei die vom Verein eingetragenen personenbezogenen Daten. Die Vereinbarung gilt, solange der Verein die Anwendung nutzt.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten nur im Rahmen dieser Vereinbarung und nach dokumentierten Weisungen des Vereins; Weisungen werden über die Funktionen der Anwendung oder in Textform erteilt. Hält er eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Verein darauf hin.
Der Verein genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragnehmer: IONOS SE (Hosting in Berlin, E-Mail-Versand), Push-Dienste der Browserhersteller (Zustellung von Benachrichtigungen), OpenStreetMap/Nominatim (Adressen des Sportplatzes), Open-Meteo (Wetter zu Koordinaten), Pexels (Bildsuche nach Suchbegriff), Google (nur bei Anmeldung mit Google). Änderungen kündigt der Auftragsverarbeiter mindestens vier Wochen vorher in der Anwendung an; der Verein kann aus wichtigem Grund widersprechen.
Der Verein ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlage gegenüber seinen Mitgliedern, die Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei Kindern, die Information der Betroffenen und die Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videos. Er vergibt Rollen und Zugriffe in der Anwendung sorgfältig.
Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen. Es gilt österreichisches Recht.